Freie Liebe – Freiheit für den Regenbogen!

„Ich bin Kanzler der Deutschen, nicht der Schwulen“, hatte Helmut Schmidt noch Anfang der 1980-er Jahre seinen liberalen Koalitionspartnern entgegnet, als diese zur Abschaffung des als „Schwulenparagraphen“ bezeichneten § 175 StGB drängten. Dieser zitierte Paragraph stellte sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen (!) männlichen Personen unter Strafe und galt noch bis 1994. Erst im Rahmen der Rechtsangleichung zwischen bundesrepublikanischem und DDR-Recht rangen die Liberalen ihrem nun konservativen Koalitionspartner die ersatzlose Aufhebung dieses Paragraphen auch auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik ab; in der DDR wurde dieser Straftatbestand schon 1988 abgeschafft. In der Zwischenzeit erlebte die deutsche Fernsehnation den ersten schwulen Kuss im Fernsehen (1990 in der „Lindenstraße“), und die Schaffung eines Rechtsinstituts für lesbische und schwule Paare wurde schon 1998 im Koalitionsvertrag zwischen den inzwischen siegreichen Bündnisgrünen und Sozialdemokraten vereinbart und schließlich 2001 als „Lebenspartnerschaftsgesetz“ eingeführt. „Ich bin schwul, und das ist gut so!“, wurde zum geflügelten Wort dieser für Lesben und Schwule bewegenden Monate, vorgetragen vom später siegreichen ersten offen schwul lebenden Bürgermeister und Ministerpräsidenten in Deutschland, Klaus Wowereit aus Berlin. Die CSDs, die jährlichen Demonstrationen bzw. Paraden Schwuler, Lesben und Transgender für ihre Rechte, wuchsen zu Volksfesten an und erreichten Besucherrekorde, insbesondere in Köln und Berlin, und inzwischen ist fast jede 100.000-Einwohner-Stadt stolz darauf, einen jährlichen Umzug zu beherbergen. Mit Ole von Beust regierte eine Zeitlang ein weiterer (offen) schwuler und beliebter Bürgermeister und Ministerpräsident, und 2009 schließlich wurde ausgerechnet in einer konservativ-liberalen Bundesregierung der erste offen schwule Bundesminister, der sogar Vizekanzler war, vereidigt. Und niemanden störte es noch. Diese Auflistung sollte veranschaulichen, wie viel sich in den letzten Jahren für Schwule und Lesben verändert hat, und es ist immens: Noch vor gut 20 Jahren standen schwule Paare im wahrsten Sinne des Wortes mit einem Bein im Gefängnis, heute sind sie geachtete und respektierte (Fast-) Normalität. Also alles gut, no need to argue?

Aus liberaler Sicht ist diese Entwicklung selbstverständlich erfreulich. Allein schon die Vorstellung, dass zwei erwachsene, einsichtsfähige Personen für einvernehmliche Handlungen untereinander, aus welchen auch der Allgemeinheit kein Nachteil entsteht, bestraft werden sollen, widerspricht jeglicher liberaler Überzeugung. Vergegenwärtigt man sich im weiteren, dass die Partnerwahl eine höchst individuelle Lebensentscheidung darstellt, um nicht zu sagen, dass man als Individuum nunmal nicht immer Herr seiner Gefühle ist und sich in denjenigen verliebt, in den man sich eben verliebt, und dass die Lebenserfahrung lehrt, dass schwule und lesbische Paare genauso lieben, leben und leiden und infolgedessen auch auf Jahre für ihren Partner einstehen, so ist es doch geboten, diese Paare genauso zu behandeln wie heterosexuelle. Dem oft zitierten Gegenargument, dies ließe sich auch privatrechtlich mittels Vorsorgevollmachten und weiteren Verträgen regeln, sei entgegnet, dass dies in sehr vielen Bereichen, hier seien exemplarisch das Prozessrecht vor Gericht (Stichwort Zeugnisverweigerungsrecht) und das Ausländerrecht (Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis des Partners aus einem Nicht-EU-Land) genannt, nicht funktioniert. Und ist es letztlich auch nicht entwürdigend, als Liebender zweiter Klasse behandelt zu werden?

Doch quo vadis, Gleichstellung? Abseits der Rechte, die gleichgeschlechtlichen Paaren zustehen würden, gab es zuletzt zwei nennenswerte und auch medienwirksame Initiativen für das gleichgeschlechtlich liebende Individuum an sich: Zunächst wurde 2006 im Ringen zwischen Sozial- und Christdemokraten das sogenannte „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ beschlossen, das vornehmlich im Privat- und Arbeitsrecht vor Benachteiligung u.a. auch aufgrund der sexuellen Identität schützen soll. Die Gesetzesinitiative war seinerzeit umstritten, hauptsächlich wegen weiterer staatlicher Eingriffe in das Arbeitsrecht und die Vertragsfreiheit, sodass auch viele Liberale das Gesetz ablehnten. Dass neben Rasse, Ethnie, Geschlecht, Religion bzw. Weltanschauung, Behinderung und des Alters auch die sexuelle Identität als Merkmal in das Gesetz mitaufgenommen werden sollte, spielte in der innerparteilichen konservativen Debatte allerdings auch eine Rolle; für die Mehrheit der Bevölkerung war dies jedoch weitgehend unstrittig. Nichtsdestotrotz ist uns Liberalen in der Debatte von den Befürwortern fälschlicherweise Schwulenfeindlichkeit unterstellt worden, und die Union „schluckte“ das Gesetz schließlich, da es sich um eine EU-Richtlinie handelte, und die SPD konnte die Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ als Erfolg für sich verbuchen.

Als weitere Initiative gilt „Artikel Drei“. Unterstützt von zahlreichen Prominenten, Gewerkschaften, der evangelischen Kirche, der politischen Linken (SPD, Grünen, Die Linke, Piraten), aber auch von den „Lesben und Schwulen in der Union (LSU)“ und auch den „Jungen Liberalen (Julis)“ sowie den „Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL)“ ruft der „Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD)“ zu einer Ergänzung des Gleichheitsartikels des Grundgesetztes, Art. 3 GG, um das Merkmal „sexuelle Identität“ auf. Der Begriff „sexuelle Identität“ umfasst dabei nicht nur die Präferenz des Geschlechts seines Sexual-/ Lebenspartners (hetero, lesbisch, schwul) als vielmehr auch bisexuelle, transsexuelle und zwischengeschlechtliche Menschen. Ich finde die Initiative auch aus liberaler Sicht unbedingt unterstützenswert. Die sexuelle Identität ist unabänderlicher Teil der Persönlichkeit eines Menschen, ähnlich wie die Hautfarbe oder das Geschlecht; dass dies nun auch explizit im Grundgesetz berücksichtigt wird, sollte uns am Herzen liegen. Niemand kennt die politischen Mehrheiten in der Zukunft, als gesellschaftliche Minderheit ist man stets auf das Wohlwollen der Mehrheit angewiesen. Wer weiß, ob eine künftige Regierung aufgrund einer kurzfristigen öffentlichen Stimmung versucht sein könnte, populistische Maßnahmen zu ergreifen bzw. Rechte wieder einzuschränken. Ungarn oder Russland sollten uns als abschreckende Beispiele dienen.

Im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern wie Spanien und zuletzt Frankreich, existiert in Deutschland noch keine rechtliche Gleichstellung zwischen heterosexuellen „Ehen“ und gleichgeschlechtlichen „Lebenspartnerschaften“ – dies äußerst sich nicht zuletzt in zwei unterschiedlichen juristischen Begriffen. Während die Politik, hierzulande insbesondere die Konservativen, sich schwer tut, gleichgeschlechtlich liebenden Paaren weitere Rechte zuzugestehen, fällt diese Rolle zurzeit vor allem der Judikative zu. Das aktuellste Beispiel liefert uns der Europäische Gerichtshof, der dieser Tage befand, dass Homosexuelle, die in ihren Heimatländern Verfolgung fürchten müssen, wenn sie ihre Sexualität und Liebe ausleben, in der EU Asylrecht genießen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, möchte man sagen, doch warum bedurfte es erst einer Klage (in diesem Fall gegen die niederländische Regierung), damit das festgestellt wurde? Doch auch in Deutschland ist es vor allem das Bundesverfassungsgericht, das zuletzt in mehreren Urteilen Gleichstellungspolitik betrieb. Nach mehreren Urteilen in den vergangenen Jahren, die sich vor allem auf Auslegungen im Sozialgesetzbuch bezogen, erregten zwei Urteile dieses Jahr die allgemeine Aufmerksamkeit. Zum einen sprach das Verfassungsgericht zwei homosexuellen Paaren das Recht auf Sukzessivadoption zu. Was sich sperrig anhört, bedeutet, dass der Partner das Recht hat, ein Kind, das der andere zuvor adoptiert hatte, ebenfalls zu adoptieren. Diese Möglichkeit, die für heterosexuelle Paare selbstverständlich ist, war schwulen und lesbischen Verpartnerten bisher verwehrt. Das leibliche Kind des Partners zu adoptieren, wurde vom Verfassungsgericht schon vor einigen Jahren gleichgeschlechtlichen Paaren zugestanden. Sich gemeinsam als Paar um eine Adoption zu bemühen, ist gleichgeschlechtlichen Paaren jedoch weiterhin verwehrt. Das Argument, welches häufig gegen das Adoptionsrecht von gleichgeschlechtlich Liebenden verwendet wird, bezieht sich auf das Kindeswohl und darauf, dass Kinder nicht die Leidtragenden sein sollten, wenn zwei Erwachsene sich verwirklichen wollen. Das Argument wiegt schwer, und es ist wert, sich damit zu befassen, doch erste empirische Untersuchungen, die inzwischen vorliegen, deuten darauf hin, dass das Argument nicht haltbar ist: Im Auftrag unserer ehemaligen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erfolgte 2009 an der Universität Bamberg eine repräsentative Studie zur Lebenssituation von Kindern in Regenbogenfamilien, und wenig überraschend zeigte sich, dass sich die Kinder genauso normal entwickelten wie Kinder in heterosexuellen Partnerschaften – hinsichtlich Sozialisation, Rollenbilder und späterer sexueller Orientierung. Eine amerikanische Studie bestätigt diese Ergebnisse, zudem gibt es noch viele kleinere Studien mit geringen Fallzahlen, die jedoch allesamt ähnlich Ergebnisse produzieren. Die Wissenschaft ist sich weitgehend einig, doch das Volk scheint verunsichert. Und die Konservativen, weltanschaulich verwirrt nach Atomausstieg, Abschaffung der Wehrpflicht und Mindestlohndebatte, klammern sich an ihre übrig gebliebenen Überzeugungen. Nach dem oben genannten Urteil vom Februar 2013 und in Erwartung des anstehenden Urteils zum Ehegattensplitting preschte Volker Kauder, Fraktionsvorsitzender der CDU/ CSU und als konservativ bekannt, vor und forderte seine Partei auf, nicht auf weitere Gerichtsurteile zu warten, sondern selbst zur Speerspitze des Fortschritts zu werden (natürlich formulierte er es etwas zurückhaltender). Plötzlich hatte die CDU kurz vor dem anstehenden Wahlkampf eine Homodebatte am Hals, und für kurze Zeit schien es, dass es eine konservativ-liberale Bundesregierung werden würde, die ein weiteres, von Rotgrün begonnenes Projekt zu Ende führt und vollendet. Die Hoffnung währte nur kurz, Frau Merkel beobachtete die innerparteiliche Diskussion, und als ihr der konservative Flügel wortmächtiger erschien, beendete sie die Diskussion und entschied sich fürs Nichtstun. Die Klatsche vom Bundesverfassungsgericht kam prompt, Art. 3 GG gebiete, auch gleichgeschlechtlichen Paaren das Ehegattensplitting zukommen zu lassen. Es gab im nun laufenden Wahlkampf ein neues Thema, SPD, Grüne, Linke und Piraten attackierten die Konservativen und versprachen, sich bei einem Wahlsieg auf jeden Fall dieses Themas anzunehmen. Die CDU wurde im Juli medienwirksam vom größten CSD des Landes, nämlich dem Kölner, als Teilnehmer ausgeschlossen, und wir Liberalen wurden in der Community trotz unserer Überzeugungen angegriffen und als Umfaller verschmäht, u.a. weil wir die Diskussion komplett den Konservativen überließen und uns in der gemeinsamen Regierung, trotz andersartiger Beteuerungen, nicht durchsetzen konnten/ wollten. Zurecht? Zurecht! Es handelt sich hier nur um eine Minderheit und kein die Allgemeinheit existenziell betreffendes Problem, doch böte diese Auseinandersetzung die Möglichkeit zu zeigen, dass wir weiterhin einen starken Bürgerrechtsflügel besitzen und dass wir keine reine Wirtschaftslobby- und Steuersenkungspartei sind, als welche wir im Wahlkampf verspottet wurden. Es sind die vielen Kleinigkeiten, die Mühsal kosten, die aber Reputation und Glaubwürdigkeit bringen. Und wir hätten uns auch gegen die AfD abgegrenzt, die das Thema wesentlich konservativer sieht, sich aber trotzdem liberal nennen will. Es folgten die Wahlen, und nun sitzen die Herren und Damen Sozialdemokraten mit den Konservativen am Verhandlungstisch. Schon zu Beginn der Koalitionsverhandlungen war seitens der SPD zu hören, dass ihr Homopolitik nicht so wichtig sei, der Wahlkampf war vergessen, und wie es aussieht, werden sich die Konservativen wieder durchsetzen und den Status quo, der einzig von irgendwelchen Gerichten gestört werden könnte, halten – oder wird Frau Schwesig dieses Themas wegen doch die Koalition platzen lassen? Oder doch Show? So schön die Rechtsprechung auch ist, besteht der Wermutstropfen jedoch darin, dass das Verfassungsgericht eine Rolle spielt, die eigentlich der Legislative zusteht. Und wo sind wir Liberalen? Wir konnten uns in vielen unserer Ziele, die wir noch 2009 genannt und für die wir gewählt wurden, nicht durchsetzen, hier ist dieses Feld nur eines unter vielen. Das hat sehr viel Glaubwürdigkeit gekostet. Möglicherweise waren einige Projekte und Ideen aus dem Wahlkampf 2009, gerade hinsichtlich der Steuer- und Gesundheitspolitik, nicht ausreichend durchgerechnet und entsprechend auch nicht einfach umzusetzen gewesen. Doch sollte man gerade da standhaft bleiben, wo man eine Mehrheit der Bevölkerung hinter sich weiß und wo die Idee auch realistisch umzusetzen ist. Sich allein auf Wirtschaftsthemen zu konzentrieren, hat uns nicht gut getan. Und wird uns auch in Zukunft nicht gut tun – unser Markenkern ist erweiterbar, und das sollte angegangen werden. Peu à peu, die neue Bundesregierung wird uns, wohl oder übel, den Raum dazu geben. Nutzen wir ihn! Das hier ist nur ein kleiner Gedankenanstoß.

Und Betätigungsfelder auf diesem Gebiet gibt es übrigens nicht nur national, sondern auch international, wo die Menschenrechtslage für gleichgeschlechtlich Liebende wesentlich dramatischer ist. Es existieren Schätzungen, dass im Iran seit 1979 mindestens 4.000 Männer wegen schwulen Sexes hingerichtet wurden. In anderen muslimischen Staaten wie Afghanistan, Saudi-Arabien, Kuweit oder auch Irak stehen auf schwulen Sex hohe Strafen bis hin zum Tod. Weniger brutal, wenngleich nicht viel besser, gebärdet sich die russische Führung um Präsident Putin. Das kürzlich erlassene Gesetz gegen „homosexuelle Propaganda“, welches vornehmlich als Jugendschutzgesetz verstanden werden sollte, stellt sämtliche positiven Äußerungen über Homosexuelle in Anwesenheit Minderjähriger oder in öffentlichen Medien, inklusive des Internets, unter Strafe. Böse Zungen sprechen in diesem Zusammenhang von einem als Jugendschutz getarnten Versuch des Regimes, unliebsame oder kritische Berichterstattung in Russland weiter einzuschränken, da dieses Gesetz nicht nur homosexuelle Bürgerrechtler oder Aktivisten trifft, sondern auch sämtliche Zeitungen und Medien des Landes, wenn sie auch nur ansatzweise positiv über Homosexuelle oder Homosexualität berichten. Selbstredend wurde vom russischen Gesetzgeber darauf verzichtet, „homosexuelle Propaganda“ genauer zu definieren – um so staatlicher Willkür Tür und Tor zu öffnen. So könnte eine Zeitung schon Probleme bekommen, wenn sie darüber berichtet, dass der deutsche schwule Außenminister irgendwo irgendeinen Preis erhielt. Tragikomisch verarbeitete der Regisseur Srđan Dragojević die Schwulenfeindlichkeit in seinem Heimatland Serbien mit dem Film „Parada“, in welchem anfangs kein Klischee ausgelassen wird, im Verlauf aber sehr viele Gefühle gezeigt werden. Das EU-Mitglied Litauen setzt zwar EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz auch von Homosexuellen um, lässt es sich aber nicht nehmen, die Thematisierung von Homosexualität an Schulen und öffentlichen Orten, an denen sich Jugendliche aufhalten könnten, zu verbieten. Weiter ist da inzwischen das katholisch-gläubige Polen, das unter den Kaczynski-Zwillingen eine Zeitlang traurige Schlagzeilen in der Schwulenhatz machte, inzwischen aber innerhalb der konservativ-liberalen Regierung über ein Lebenspartnerschaftsgesetz diskutiert. Und letztlich bliebe da noch der Vatikan zu erwähnen. Papst Franziskus ist als Reformer angetreten, und in der Tat scheint sich auch im altehrwürdigen Rom an Gedanken einiges zu verändern.

Meinen Beitrag schließe ich mit der Feststellung, dass sich in den letzten Jahren sehr vieles zum Positiven hin entwickelt hat für Lesben und Schwule. Als gleichgeschlechtlich Liebender kann ich dies aus meiner persönlichen Erfahrung aus dem Alltag bestätigen. Mein Partner und ich wurden stets als vollwertiges Paar anerkannt und geschätzt, auch wenn wir manchmal neugierige Blicke und Fragen ernteten, die selten böse gemeint als vielmehr der Unsicherheit und Unerfahrenheit unseres Gegenübers geschuldet waren. Doch habe ich auch immer vor Augen, dass ich das Glück habe, in einer weitgehend luxuriösen Umgebung zu leben. Hoffen wir, dass das so bleibt und dass gleichgeschlechtlich Liebende aus anderen Ländern wie Iran, Russland, Afghanistan oder Teilen Afrikas eines Tages die Möglichkeit erhalten, frei zu leben und zu lieben.