Nein zum Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energieversorgung am 03. November!

In Berlin steht am 3. November der „Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energieversorgung“ an. Ziel des abzustimmenden Gesetzentwurfes ist eine „demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung in Berlin“.

Um dies zu erreichen, soll zum einen ein landeseigenes „Stadtwerk“ errichtet werden, das Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, und es soll zum anderen eine landeseigene „Netzgesellschaft“ errichtet werden, die das Stromnetz betreibt und möglicherweise irgendwann auch das Eigentum am Stromnetz übernehmen kann.

Als übergreifende Ziele ihrer Initiative nennen die Initiatoren u.a. „Berlin mit 100 % echtem Ökostrom zu versorgen“, „langfristig sichere Einnahmen aus dem Netzbetrieb zu erzielen, statt Geld an Vattenfall zu überweisen“ und die „Energiewende sozial zu gestalten“.

Der vorgeschlagene Weg der Rekommunalisierung kann diese Ziele nicht erreichen

Unabhängig davon, ob man den Betrieb öffentlicher Versorgung durch die öffentliche Hand für gut hält oder ob man Privaten mehr zutraut: Der vorgeschlagene Weg ist schlicht nicht geeignet, die angegebenen Ziele je erreichen zu können.

Der Netzbetrieb von Stromnetzen ist bis ins Detail reguliert. Die Netzgesellschaft darf z.B. die Durchleitung von Kohle- oder Atom-Strom nicht behindern und hat deshalb gar keinen Einfluss darauf, welcher Strom in Berlin verbraucht wird. Die Vergütung für den Netzbetrieb ist durch gesetzliche Vorgaben (Regulierung) begrenzt. Es ist deshalb keineswegs sicher, dass die Netzgesellschaft Gewinne erwirtschaftet. Wenn der Netzbetrieb nicht effizient arbeitet, erwirtschaftet er eben Verluste. Wenn zusätzliche Investitionen getätigt werden, die nicht von den Regulierungsvorgaben gedeckt sind (z.B. zur gewünschten erleichterten Anbindung erneuerbarer Energien), müssen diese zusätzlich durch weitere Zuschüsse des Landes Berlin finanziert werden. All diese Verluste müsste das Land Berlin tragen – von „sicheren Einnahmen“ kann also keine Rede sein, im Gegenteil: das Land Berlin geht ein zusätzliches hohes wirtschaftliches Risiko ein.

Das „Stadtwerk“ kann ebenfalls wenig zu den gewünschten energiepolitischen Zielen beitragen. Die Berliner Bürgerinnen und Bürger haben die freie Wahl ihres Stromlieferanten, sie müssen deshalb nicht den Strom abnehmen, der von einem „Stadtwerk Berlin“ erzeugt wird. Die Bürgerinnen und Bürger können aus über 200 Lieferanten wählen, von denen viele jetzt schon ausschließlich „grünen“ Strom anbieten. Wenn sie jedoch lieber Kohle- oder Atomstrom beziehen möchten, können sie das ebenfalls selbst entscheiden. Solange die Einspeisung erneuerbarer Energien sehr hoch bezuschusst wird, kann das „Stadtwerk“ allerdings Gewinne erwirtschaften. Da alle Parteien Veränderungen der Gesetzeslage anstreben, ist dies aber wohl nicht auf Dauer gesichert. Außerdem muss man sich fragen, warum angesichts des starken Booms privater Investitionen in erneuerbare Energien das Land Berlin nun auch noch in diesen Markt einsteigen soll – an Mangel an Anbietern besteht ja offensichtlich nicht.

Für die „soziale Gestaltung der Energiewende“ soll die Anschaffung von energiesparenden Haushaltsgeräten für einkommensschwache Haushalte durch das Stadtwerk gefördert werden. Manche (so CDU und SPD im Abgeordnetenhaus) träumen sogar von speziellen „Sozialtarifen“. Da aber andere Kunden doch wohl im Gegenzug nicht mehr Geld für den Strom bezahlen werden, müsste das Land Berlin Geld zuschießen, um die Verluste aus Sozialtarifen und Zuschüssen für Haushaltsgeräte auszugleichen. Es ist zudem fraglich, ob dies wettbewerbsrechtlich überhaupt erlaubt ist.

Es geht beim Volksentscheid gar nicht um einen Rückkauf der Stromnetze

Anders als in vielen Publikationen behauptet, geht es bei dem Volksentscheid gar nicht um einen Rückkauf der Stromnetze. Die Stromnetze gehören Vattenfall und werden auch von Vattenfall betrieben. Die Konzession zum Netzbetrieb wird derzeit neu ausgeschrieben. Das Land Berlin, Vattenfall und andere bewerben sich darum. Nur wenn das Land Berlin die Ausschreibung gewinnt, kann es nicht nur die Netze selbst betreiben, sondern auch das Eigentum an den Netzen erwerben. Nur dann könnte das Land Berlin überhaupt Eigentum und Betrieb der Stromnetze auf die „Netzgesellschaft“ des Volksentscheids übertragen. Wenn Berlin die Ausschreibung jedoch nicht gewinnt, ist die „Netzgesellschaft“ nichts weiter als eine nutzlose leere Hülle.

Die Finanzierung eines Netzrückkaufs ist hoch riskant

Falls das Land Berlin den Zuschlag zum Betrieb der Stromnetze erhält, kann es auch die Netze kaufen. Im Raum steht ein Preis von 400 Mio. € (laut Träger des Volksbegehrens) bis zu 3 Mrd. € (laut Land Berlin), letzterer Betrag ist deutlich realistischer. Der Kaufpreis muss zu 100% durch die Aufnahme neuer Schulden finanziert werden. Diese Art der Finanzierung nur über Verschuldung und ohne eigenes Kapital ist in der Wirtschaft zu Recht als eine unseriöse und „turbokapitalistische“ Finanzierungsstrategie verrufen, von der die öffentliche Hand sich fernhalten sollte, da letztlich die Bürgerinnen und Bürger dafür haften müssen. Berlin hat derzeit schon 63 Milliarden Euro Schulden und muss jährlich 2,3 Milliarden Euro Zinsen zahlen. Mögliche Gewinne des Netzbetriebs müssten deshalb auf sehr lange Zeit dazu verwendet werden, die Schulden für den Netzkauf zu tilgen und die Zinsen auf die Kredite zu bezahlen. Gewinne fließen also an die Banken, nicht an das Land Berlin und können nicht für öffentliche Aufgaben verwendet werden. Wenn die Gewinne der Netzgesellschaft jedoch nicht ausreichen sollten, Tilgung und Zinsen der Schulden zu zahlen, muss das Land Berlin Zuschüsse leisten und dafür noch mehr Schulden aufnehmen. Falls außerdem noch die Zinsen steigen, wird die Belastung durch Zinsen immer höher und erzeugt weitere Verluste, die auch wieder das Land Berlin übernehmen müsste.

Zusammenfassende Bewertung: Nein

Der Volksentscheid beruht auf dem Wunschdenken, dass ein öffentlicher Betrieb automatisch ökologischer, sozialer und preiswerter sein müsse. Wie oben gezeigt, lässt die Realität dies für den Fall der Berliner Stromnetze aber gar nicht zu. Aufgrund der bestehenden Gesetze, Regulierungen und Verträge können diese Ziele nicht wie von den Trägern des Volksentscheides gewünscht umgesetzt werden. Es ist deshalb sinnvoll und richtig, am 3. November 2013 mit „Nein“ zu stimmen.

Henner Schmidt

Henner Schmidt ist Mitglied des Landesvorstandes der FDP Berlin. Beruflich berät er als Partner einer Unternehmensberatung schwerpunktmäßig Unternehmen in der Chemieindustrie und der Energiewirtschaft.